Fettabscheider-Wartung nach DIN 4040-100
Ausschlaggebend sind hier die DIN 4040-100 und DIN 1825 Teil 1 und 2, die ganz klare Anforderungen und Bestimmungen für den Betrieb und die Wartung an Fettabscheideranlagen stellen.
Die DIN 4040-100 ist als nationaler Anhang zu sehen und ergänzt die europäischen Normen DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2. Ergänzt werden diese darüber hinaus noch um die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes auf Bundesebene und die Abwassersatzungen der Kommunen und Gemeinden auf Landesebene.
Worum geht es in dieser ausschlaggebenden Norm DIN 4040-100?
1. Allgemeines
Die aktuelle Fassung aus Dezember 2016 ist um zusätzliche Anforderungen an Planung, Betrieb und Wartung ergänzt worden und ersetzt somit die alte DIN 4040-100 vom Dezember 2004. Der Arbeitsausschuss NA 119-05-05 AA „Abscheider (CEN/TC 165/WG 8)“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) ist für das Erstellen der Norm zuständig.
Auf einige besonders wichtige Punkte soll kurz eingegangen werden.
2. Baugrundsätze
Einen großen Raum in Bezug auf die Veränderungen nimmt das Thema Baugrundsätze in Punkt 5 der DIN 4040-100 ein. Diese Anforderungen beziehen sich auf Schachtaufbauten und Abdeckungen der in Kellern aufgestellten Fettabscheider sowie der Erdeinbauten.
3. Zugänglichkeit
Auch auf die Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten an den Fettabscheideranlagen wird ein Augenmerk gelegt. Dadurch sollen Eigenkontrollen, Wartung und die Generalinspektion ermöglicht werden. Deshalb muss der Einstieg in die Anlage bei der Konstruktion berücksichtigt werden.
Durch die Erfüllung der Anforderungen wird der freie Zugang zur Anlage sichergestellt, um ggf. festgestellte Mängel zu beseitigen. Ebenso muss auch eine Probeentnahme des ablaufenden Wassers ohne Schwierigkeiten möglich sein. Die Probeentnahme erfolgt hinter dem Fettabscheider, bei Erdeinbauten am Probeentnahmeschacht und bei Freiaufstellungen an der Probeentnahmeeinrichtung.
4. Schlammfang
Generell verlangsamt der Schlammfang die Strömungsgeschwindigkeit des Abwassers aus der Küche, damit sich Reststoffe im Speicherbereich absetzen können.
Die notwendige Größe eines Schlammfangs berechnet sich nach der Nenngröße der Abscheideranlage, die in der Regel bei dem 100-fachen der Nenngröße in Litern zu berechnen ist. Die Zuleitungen zum Schlammfang sollten ein leichtes Gefälle von 1 Grad pro Meter aufweisen.
5. Nenngröße
Die DIN 4040-100 zeigt ganz klare Voraussetzungen an die Auswahl und Installation von Fettabscheidern, die notwendigen Hebeanlagen und Anschlussrohre auf.
6. Rückstau
Liegt der Wasserspiegel in einem Fettabscheider unterhalb der Rückstauebene droht immer die Gefahr, dass ein Rückstau das Wasser aus dem Kanal drückt und es aus allen Ablaufstellen herausfließt.
Um dies zu verhindern soll über eine nachgeschaltete Hebeanlage mit Rückstauschutz entwässert werden. Ein 2-Pumpen System verhindert den Ausfall einer Hebeanlage. Die Steuereinheit sendet bei Betriebsstörungen ein Warnsignal.
7. Durchlüftung
Bei Fettabscheideranlagen muss die Geruchsbelästigung und Ansammlung von Faulgasen im Innenbereich vermieden werden. Dies wird über eine Entlüftung der Zulaufleitungen, über das Dach, gewährleistet.
Werden Lüftungsleitungen zusammengeführt, ist die nächstgrößere Nennweite der Leitung zu wählen.
Die Anforderungen an Durchlüftung ergeben sich aus den DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2.
8. Betriebsbedingungen und Kontrollen
Weitere Punkte der DIN 4040-100 widmen sich dem notwendigen fehlerfreien Betrieb der Fettabscheider- und Hebeanlagen.
Voraussetzung hierfür sind klare Betriebsbedingungen, die besagen, dass nicht alle Stoffe (z.B. zerkleinerte Grob- und Feststoffe und Abwasserinhaltsstoffe aus Nassmüllentsorgungsanlagen) eingeleitet werden dürfen. Ebenso dürfen keine chlorhaltigen Reinigungsmittel, die keine stabile Emulsion bilden, eingeleitet werden.
Diese gesamten Maßnahmen, zu der auch die vollständige Leerung und gründliche Reinigung der Anlage zählt, müssen in einem Betriebstagebuch dokumentiert werden. Dokumentiert wird auch die Generalinspektion in einem Prüfbericht, der der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss.
9. Betriebstagebuch
Alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die den Fettabscheider betreffen, müssen nach DIN 4040-100 dokumentiert werden. Zur Dokumentation zählen die Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung sowie daraus resultierend erfolgende Arbeiten zur Behebung der Mängel. Eingesetzte Wasch- und Reinigungsmittel müssen ebenso dokumentiert werden wie Hilfs- und Betriebsstoffe.
10. Generalinspektion
Die notwendige Qualifikation des Fachkundigen muss dabei nachgewiesen werden. Ohne vorherige Leerung und Reinigung der Anlage, ist keine Prüfung des baulichen Zustands und keine Dichtheitsprüfung möglich.
Der Umfang der Generalinspektion ist erheblich und reicht von:
- den allgemeinen Angaben des Auftraggebers,
- den Bestandsdaten der Abscheideranlage,
- der notwendigen Dokumentation der Eigenkontrolle und
- der Wartung und der Leerung im Betriebstagebuch bis zu hin zur
- aktuellen Betriebssituation, Leistungsfähigkeit und zum baulichen Zustand.
Dokumentiert werden müssen diese Ergebnisse in einem Prüfbericht, wobei Mängel und mögliche Schäden aufgelistet werden und dabei auch Empfehlungen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands und dem Weiterbetrieb gegeben werden.
11. Behörden
Die Zuständigkeit für das Thema Fettabscheider wechselt von Kommune zu Kommune auf Landesebene. In Berlin ist das Umwelt- und Naturschutzamt zuständig, in Hamburg die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und in München die Stadtentwässerung.
Fazit
Die DIN 4040-100 zeigt ganz klare Voraussetzungen auf, die erfüllt sein müssen, damit ein Fettabscheider installiert und betrieben werden darf. Sie listet darüber hinaus eine Vielzahl von Empfehlungen auf, die berücksichtigt werden müssen. Baurechtliche und wasserrechtliche Bestimmungen, begleitet von den satzungsrechtlichen Anforderungen des Bundes und der Länder, bilden hier den gesetzlichen Rahmen, der berücksichtigt werden muss.
Kein einfaches Thema, gerade in der Startphase eines neuen Betriebes, der sich erstmalig mit dem Thema Fettabscheider beschäftigen muss.
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